Belästigende Erschütterungen
Wirken Erschütterungen dauerhaft auf Menschen ein, können selbst Schwingungen mit kleiner Amplitude als unangenehm bzw. belästigend empfunden werden. Die beeinflussenden Faktoren lassen sich in drei Kategorien einteilen:
- Art der Einwirkung (z.B. stoßartig, harmonisch, Dauer, Richtung, Frequenz)
- Subjektive Wahrnehmung (z.B. Haltung, Bewegungsform, Tätigkeit, Alter, …)
- Umgebungsbedingung (z.B. Tageszeit, Bauwerksart, Temperatur, …)
Für die Praxis ist es daher sinnvoll, für einzelne Bauwerkstypen (Geschossdecken, Tribünen, Brücken, ...) entsprechend ihrer Nutzung unterschiedliche Bewertungskriterien anzuwenden.
Nicht nur rechtlich gesehen ist aber zusätzlich noch zu unterscheiden zwischen Schwingungen auf Grund von externen und internen Anregungsquellen.
Schwingungen durch externe Quellen
Für diesen Fall („Immissionsschutz“) gibt es Normen, die Kriterien für deren Beurteilung anführen. Das sind beispielsweise die Normen DIN 4150-2, ISO 2631, VDI 2057, BS 6472, Ö-Norm ISO 2631, Ö-Norm S 9012 etc. Eine Sonderstellung nehmen die tieffrequenten Windschwingungen von Bauwerken ein. Ein typisches Beispiel für externe Quellen sind Erschütterungen aus Verkehr.
Schwingungen durch interne Quellen
Schwingungen, die von den Personen selbst oder von Personen im gleichen Gebäude oder auf dem gleichen Bauwerk (z.B. durch Maschinen) erzeugt werden.
Für den Fall („selbsterzeugte“Schwingungen) ist in Deutschland die VDI 2038 anzuwenden.
Grenz- bzw. Anhaltswerte
Grundsätzlich lassen sich Komfortkriterien über Schwingwege, Schwinggeschwindigkeiten, oder Beschleunigungen oder daraus abgeleitete Größen festlegen. Zur Beurteilung des Komforts werden in Deutschland in der Regel folgende Größen verwendet:
- der KB-Wert (DIN 4150-2; z.B. Geschossdecken)
- die max. auftretende Beschleunigung im Zeitverlauf (z.B. Brückenschwingungen).