Task-Force-Einsätze

Die DGEB unterstützt Erkundungsmissionen nach Erdbebenereignissen und entsendet Fachleute zur Aufnahme der Erdbebenauswirkungen in die betroffenen Regionen. Der Schwerpunkt der Erkundungsmissionen liegt auf Europa, wobei in Ausnahmefällen auch über Europa hinaus gehende Einsätze denkbar sind. Zielsetzung der Einsätze ist es, die geophysikalischen Prozesse bei und nach einem Erdbeben aufzunehmen und die entstandenen Schäden zu analysieren.

DGEB-Erkundungsreise, Erdbebenschäden in der Emilia Romagna, Juni 2012
DGEB-Erkundungsreise, Erdbebenschäden in der Emilia Romagna, Juni 2012

Zu dieser DGEB-Erkundungsreise in die Emilia Romagna/Norditalien (01.06 .- 04.06.2012) können Sie unter Publikationen (Nr. 15) eine ausführliche Dokumentation bestellen.

Zu jedem Task-Force Einsatz der DGEB erscheint ein Schriftenreihenheft in dem die Ergebnisse zusammengestellt und erläutert werden. Auf diese Weise erfolgt der Wissenstransfer der auf den Einsätzen gesammelten Erfahrungen in die praktische Anwendung.

Für eine finanzielle Unterstützung von Task-Force Einsätzen ist bei der DGEB ein formloser schriftlicher Antrag einzureichen, in dem folgende Inhalte beschrieben werden müssen:

  • Fachliche Zielsetzung (max. 1 DIN A4 Seite)
  • Zeit- und Ablaufplan (max. 1 DIN A4 Seite)
  • Darstellung der Zusammensetzung der Task-Force Gruppe mit Darlegung der Fachkompetenz
  • (max. 2 DIN A4 Seiten)
  • Kostenaufstellung mit Angabe der angestrebten Kostenbeteiligung der DGEB und finanzieller Unterstützung durch Dritte (max. 1 DIN A 4 Seite)
  • Liste der mitzuführenden Einsatzgeräte
  • Liste weiterer am Einsatz beteiligter Kooperationspartner

Die Entscheidung über die Bewilligung der finanziellen Unterstützung von beantragten Task-Force Einsätzen erfolgt durch den Vorstand der DGEB. Es besteht bei Antragstellung kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Mit Erhalt einer finanziellen Unterstützung verpflichten sich die Antragsteller, einen Bericht über den Einsatz zu erstellen, der als Schriftenreihenheft der DGEB erscheint. Hierzu ist dem Antrag eine formlose Verpflichtungserklärung beizulegen, in dem die Antragsteller ihr Einverständnis zur Berichterstellung erklären.